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Winterruderordnung des Ruderklubs Flensburg e.V.
Am Ostseebad 8, 24939 Flensburg
Gültige Fassung vom 10.02.2010
Präambel
Rudern als Freiluft- und Wassersport ist in besonderem Maße abhängig
von den drei Elementen Wind, Wasser und Luft. Gerade im Winter ist dabei
auf Grund der niedrigen Temperaturen und den damit einhergehenden Gefahren
ein Hochmaß an Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht im Umgang
mit diesen Elementen zu zeigen.
Diese Winterruderordnung (WRO) stellt das Regelwerk dar, mit dessen Hilfe
ein sicherer und verantwortungsbewusster Ruderbetrieb des Ruderklub Flensburg
e.V. (RKF) im Winter sichergestellt werden soll.
Winterruderordnung
1. Die WRO gilt im Zeitraum zwischen Ab- und Anrudern oder bei Wassertemperaturen
unter 8° Celsius.
2. Sie gilt für alle Mitglieder und Gäste des Ruderklub Flensburg
auf dem Heimatgewässer des RKF.
3. Bei allen Ausfahrten ist ein Mobiltelefon im Ruderboot mitzuführen
(am besten wasserdicht verpackt am Körper).
4. Gigboote oder Inrigger dürfen sich nicht weiter als 200m vom Ufer
entfernen.
5. Für alle Rennboote gilt ein eingeschränktes Ruderrevier.
Es erstreckt sich von Kollund Ortsende (Beginn des Strandes) über
den Grenzübergang Schusterkate, weiter in gerader Linie bis zum RKF
und von dort aus über die Werft bis zur Hafenspitze. Auf dem Ostufer
sind Fahrten bis nach Fahrensodde (Ende des Sperrgebietes) erlaubt. Der
maximale Abstand zum Ufer darf 200m nicht überschreiten. Ein Queren
der Förde hat auf kürzestem Wege auf Höhe der Werft zu
erfolgen
Fahrten im Einer oder Zweier dürfen nur in Begleitung eines Motorbootes
erfolgen. Sind mehrere Boote dieser Art gleichzeitig zu betreuen, darf
das Motorboot nicht weiter als 500m von jedem von ihnen entfernt sein.
Fahrten im Vierer oder Achter dürfen ohne Motorbootbegleitung stattfinden.
6. Alle Personen im Motorboot müssen eine Schwimmweste tragen. Im
Motorboot sind zwei Isolierdecken und ein Mobiltelefon mitzuführen.
7. Alle Ausfahrten haben bei Tageslicht stattzufinden. Fahrten bei Dunkelheit
oder Nebel sind ausnahmslos verboten!
8. Bei jeglichem Eis auf der Förde (auch bei kleinen, unzusammenhängenden
Flächen) darf nicht gerudert werden.
9. Es findet keine Anfängerausbildung statt, und nur erfahrene Personen
dürfen an Ausfahrten teilnehmen.
10. Verstöße gegen die vorstehenden Regeln der WRO können
vom Vorstand des RKF geahndet werden. Mögliche Sanktionen sind Verwarnungen,
Aberkennung des Freiruderer- oder Obmannstatus oder der Klubausschuss.
Ausnahmen von den vorstehenden Regeln müssen beim Vorstand schriftlich
beantragt werden.
Gefahren und richtiges Verhalten
Vor einer Ausfahrt sollte man sich auf jeden Fall über folgende Punkte
im Klaren sein, wenn es zu einer Kenterung oder einem Bootsschaden kommen
sollte:
• Nach Möglichkeit aus dem Wasser auf das Boot ziehen
• Ist das nicht möglich, zumindest am Boot festhalten und den
Wellen den Rücken zukehren
• Den Kopf bedecken
• So bewegungslos wie möglich bleiben
• Sich ausreichend Zeit nehmen, um über den besten Rettungsweg
nachzudenken
Schwimmen sollte nur in unmittelbarer Nähe zum stehtiefen
Wasser erfolgen und der allerletzte Ausweg sein, da es die geringste Aussicht
auf Erfolg bietet!
Personen, die nur kurz in kaltem Wasser waren und schlottern, aber bei
Sinnen sind und keine anderen Anzeichen von Unterkühlung zeigen,
sollten von der nassen Kleidung befreit, trocken eingepackt und in eine
warme Umgebung gebracht werden. Sie sollen Bewegung vermeiden, bis sie
völlig wiederhergestellt sind.
In allen anderen Fällen müssen Personen, die aus kaltem
Wasser geborgen werden, äußerst vorsichtig behandelt werden.
Sie sollten nach Möglichkeit horizontal herausgehoben und so bewegungslos
wie möglich gehalten werden. Danach sind sie mit einer warmen Isolierdecke
zu bedecken (oder was gerade verfügbar ist). Außerdem ist noch
auf dem Wasser der Notarzt zu verständigen, um nach Ankunft an Land
einen sofortigen Abtransport ins Krankenhaus zu gewährleisten.
Ins kalte Wasser gefallenen Personen darf unter keinen Umständen
Alkohol zum Trinken gegeben werden!
Durch die Kälte des Wassers können verschiedene Gefahrensituationen
auftreten, wenn man hineinfällt. Im Einzelnen sind das:
• Trockenes Ertrinken
Ein plötzlicher Reflex löst, vermutlich durch in Rachen oder
Nase eindringendes Wasser, einen Muskelspasmus aus, der den Luftweg blockiert.
Daher sollte man nach Möglichkeit versuchen, tief Luft zu holen,
sich ins Wasser zu rollen statt zu springen, den Mund zu schließen
und sich die Nase zuzuhalten. Im Wasser sollte man den Wellen den Rücken
zukehren
• Kälteschock
Eine erhöhte, die Atmung betreffende Reaktion auf das Eintauchen
in kaltes Wasser. Man macht einen unfreiwilligen Atemzug, gefolgt von
Hyperventilation und begleitet von Orientierungslosigkeit.
Ein Kälteschock dauert ungefähr ein bis drei Minuten. Man muss
bewusst versuchen, seine Atmung wieder unter Kontrolle zu bekommen. Daher
sollte man sich darauf konzentrieren, nicht zu ertrinken.
• Schwimmstörung
Je kälter das Wasser ist, in dem man sich befindet, desto schlechter
wird die Fähigkeit zu schwimmen. Die Schwimmstöße werden
kürzer und schneller, und damit anstrengender. Und die Finger werden
steif und fangen sich an zu beugen. Diese Störungen haben nichts
mit einer Unterkühlung zu tun, sie sind davon unabhängig. Auch
das Tragen einer Schwimmweste verhindert ihr Auftreten nicht.
Daher sollte man nach Möglichkeit nicht schwimmen, sondern sich
auf das Boot ziehen oder zumindest daran festhalten.
• Unterkühlung
Wie schnell sich die Rumpftemperatur verringert und wann die Unterkühlung
lebensbedrohliche Formen annimmt, hängt von vielen Faktoren ab. Temperaturdifferenz
zwischen Körper und Wasser, Isolierung, Körperfett, Verhältnis
Körpermasse zu Oberfläche, Bewegung, Anstrengung, körperliche
Fitness oder Ernährung vor dem Eintauchen.
Daher ist es nach dem Überwinden des Kälteschocks unbedingt
notwendig, so viel Körperfläche wie möglich aus dem Wasser
zu bekommen und dann den Kopf zu bedecken, über den man 50% seiner
Wärme verliert. Ist das nicht möglich, sollte man sich am Boot
festhalten und genauso wie beim Tragen einer Schwimmweste die Fötushaltung
einnehmen, um Gegenden mit höherem Wärmeverlust zu schützen.
Generell lässt sich sagen, dass die vorhersehbare Überlebenszeit
für einen voll angezogenen, eine Schwimmweste tragenden Erwachsenen
bei 5°C ungefähr eine Stunde und bei 10 °C zwei Stunden beträgt.
Ein dünner Jugendlicher ohne Schwimmweste wird viel schneller sterben.
• Kollaps nach der Rettung
In dem Moment, wo ein Mensch aus kaltem Wasser geholt wird, kann er einen
Kreislaufkollaps erleiden. Auch das Herz ist sehr anfällig für
Rhythmusstörungen, die sogar durch passive Bewegungen entstehen können.
Und unangemessene, zu schnelle Erwärmung kann warmes Blut in die
Extremitäten und kaltes Blut in den Rumpf befördern.
Daher sollten diese Personen nur sehr vorsichtig bewegt und nach Möglichkeit
horizontal aus dem Wasser geborgen werden.
Flensburg, im Februar 2010
Ruderklub Flensburg, Der Vorstand
Weitere Details und Einblicke sind unter Revier
/ Gefahren durch Wind und Wetter festgehalten. Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter http://www.bsh.de/aktdat/bm/Flensburg.htm kann man die aktuellen Wassertemperaturen finden
Anm. der Redaktion: Die Winterruderordnung ist kein "festes" Gesetz.
Überarbeitungen oder Anpassungen können natürlich gemacht
werden. Vorschläge oder Anregungen können dem Vorstand per Email
oder auf einer der Monatsversammlungen gerne vorgestellt werden. |